Als Kampagne für ein umfassendes Streikrecht setzen wir uns für ein Streikrecht im Sinne der Europäischen Sozialcharta ein. Das deutsche Streikrecht ist im internationalen Vergleich rückständig. Politscher Streik, Streik von Beamt*innen und der verbandslose Streik sind verboten. Dabei ist das Streikrecht ein Menschenrecht, das allen Beschäftigten in vollem Umfang zur Verfügung stehen muss.
Es hat sich in Deutschland in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte allerdings die Anschauung durchgesetzt, dass das Streikrecht der Gewerkschaften beschränkt werden müsse. Das deutsche Streikrecht steht in der reaktionären Tradition von Hans Carl Nipperdey. Er war Jurist und hat sich im Faschismus als Kommentator des faschistischen Arbeitsrechts hervorgetan. Von 1954 bis 1963 war er Präsident des Bundesarbeitsgerichts und hat das restriktive deutsche Arbeitsrecht bis heute geprägt.
Unsere elementaren gewerkschaftlichen Rechte werden durch die herrschende Rechtsprechung eingeschränkt. Diese Rechtsprechung steht auch im Widerspruch zum internationalen Recht. Artikel 6 Nr.4 der Europäischen Sozialcharta (ESC) gewährleistet den Arbeitnehmer*innen das Recht auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts. Eine Beschränkung des Streikrechts auf tariffähige Gewerkschaften oder eine Beschränkung der Ziele des Streiks auf den Abschluss von Tarifverträgen ist in der ESC nicht vorhanden.
Mit unserer Kampagne wollen wir gemeinsam auf ein umfassendes Streikrecht hinwirken. Daran beteiligt sind Aktive aus den Gewerkschaften und der sozialen Bewegung. Es sind Kolleg*innen aus der AG für ein umfassendes Streikrecht der GEW Berlin sowie Aktive aus dem Solidaritätskreis für die Beschäftigten bei Gorillas dabei. Wenn du auch mitmachen willst, melde dich gerne bei uns!