Die Bundesrepublik Deutschland hat eines der rückständigsten und restriktivsten Streikrechte in Europa. Arbeitsniederlegungen werden in der deutschen herrschenden Rechtsprechung als illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem Tarifvertrag abbilden lassen. Spontane Streiks und Streiks für politische Forderungen werden somit hierzulande kriminalisiert.
Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben von uns unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen, darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden. Auch Beamt*innen darf das Streikrecht nicht verwehrt werden.
Wir setzen uns für ein umfassendes Streikrecht im Sinne von Artikel 6 der europäischen Sozialcharta und dem Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation ein. Der Bundestag stimmte schon vor Jahrzehnten diesen internationalen Verträgen zu. Ein pauschales Verbot des Beamtenstreiks, des verbandslosen Streiks und die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele, sind mit den Vorgaben des Völkerrechts unvereinbar. Unsere Gewerkschaften forderten bisher vergeblich die Beachtung dieser Verträge durch die Rechtsprechung. Streikrechte sind elementare und soziale Menschenrechte, die von uns erkämpft werden müssen!
Als Kampagne wollen wir unser elementares und soziales Menschenrecht auf Streik einfordern, die Diskussionen über das Streikrecht in den Gewerkschaften neu eröffnen und uns als Aktive aus den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen zu diesem Thema vernetzen. Mach mit ✊
Kontaktiert uns unter: streikrecht@riseup.net