Am 25. April 2023 war der Prozess von drei Gorillas-Beschäftigten, die im Jahr 2021 gekündigt wurden, weil sie verbandslos gestreikt haben. Sie haben Kündigungsschutzklagen eingereicht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jedoch gegen das Menschenrecht auf Streik entschieden und die Kündigungen bestätigt. Damit setzt das Gericht die reaktionäre Tradition innerhalb der deutschen Rechtsprechung zum Streikrecht fort. Auch die rechtliche Überprüfung beim Bundesarbeitsgericht, das heißt die Revision wurde nicht zugelassen. Die drei Gorillas-Beschäftigten und ihr Anwalt Benedikt Hopmann werden die Begründung abwarten und dann Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.
Labournet.tv hat einige Redebeiträge gefilmt und die Videos auf einer Sonderseite gebündelt: https://de.labournet.tv/fuer-ein-umfassendes-streikrecht
Der Anwalt Benedikt Hopmann hat eine Erklärung zum Prozess verfasst: https://widerstaendig.de/die-autonomie-des-handelns-von-abhaengig-beschaeftigten-darf-nicht-laenger-auf-die-tarifautonomie-beschraenkt-bleiben/
Artikel in der jungen welt zum Prozess: https://www.jungewelt.de/artikel/449677.arbeitskampf-nicht-mehr-zu-erwarten.html