Aufruf: Streikrecht verteidigen! – Protect the right to strike!


Der britische konservative Premierminister Rishi Sunak hat einen massiven Angriff auf das Streikrecht gestartet. Er will für Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit, Feuerwehr oder Bildung das Streikrecht weitreichend einschränken. Einem Teil der Beschäftigten soll es verboten werden zu streiken, andernfalls können sie gekündigt werden!

Der Streik ist das zentrale Mittel, um unsere Interessen als Beschäftigte durchzusetzen. In der aktuellen Krise mit Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Heizung oder Strom können wir uns nur organisiert wehren und zusammen für unsere Forderungen kämpfen, gerade auch mit Streiks. In Deutschland ist das Streikrecht restriktiv, denn Arbeitsniederlegungen werden in der herrschenden Rechtsprechung als illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem Tarifvertrag abbilden lassen. Auch in Deutschland gab es bereits Vorstöße von Konservativen das Streikrecht in bestimmten Branchen, wie zum Beispiel bei der Bahn einzuschränken. Wir setzen uns ein für ein umfassendes Streikrecht und sind solidarisch mit den Beschäftigten international, die für das Recht auf Streik kämpfen.

Am 1. Februar 2023 streiken in Großbritannien die Lehrer*innen, Lokführer*innen, Beschäftigte der Hochschulen und des öffentlichen Dienstes für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Der 1. Februar ist zudem ein Tag des Protests gegen die geplanten Anti-Streik-Gesetze.

Das Recht auf Streik ist ein Menschenrecht, jede Einschränkung dieses Rechts ist ein Angriff auf uns und unsere demokratischen Rechte. Diesen Angriff der Regierenden müssen wir entschlossen zurückweisen! Wir solidarisieren uns mit den Beschäftigten in Großbritannien und ihrem Kampf für das Streikrecht!

Kundgebung | 01.02.2023 | 16 Uhr | Britische Botschaft | Wilhelmstraße 70/71 | 10117 Berlin

Video zur Saalkundgebung

Am Tag der Menschenrechte dem 10. Dezember 2022 nahmen knapp achzig Menschen an unserer Saalkundgebung „Streikrecht ist Menschenrecht“ in Berlin teil. Bei der Saal-Kundgebung gab es kurze Beiträge von Akteur*innen, die über die Einschränkungen im Streikrecht in Deutschland informierten und von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichteten. Auch die Streikrechtsverletzungen in der Türkei und Polen wurden thematisiert. Hier findet ihr die Videodokumentation der Veranstaltung.

„Video zur Saalkundgebung“ weiterlesen

Saal-Kundgebung Streikrecht ist Menschenrecht


Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte organisieren wir eine Saal-Kundgebung unter dem Motto „Streikrecht ist Menschenrecht“ in Berlin. Bei der Saal-Kundgebung wird es kurze Beiträge von Akteur*innen geben, die über die Einschränkungen im Streikrecht in Deutschland informieren und von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten. Auch die Streikrechtsverletzungen international sollen thematisiert werden. Es wird die Möglichkeit für einen Austausch und ein Kennenlernen geben.

Aufruf zur Saal-Kundgebung: https://rechtaufstreik.noblogs.org/2022/11/aufruf-saalkundgebung-streikrecht-ist-menschenrecht/

Die Saal-Kundgebung findet am 10.12. um 18 Uhr im Kiezraum auf dem Dragonerareal am Mehringdamm statt (der Kiezraum befindet sich hinter dem Finanzamt, Einmündung der Obentrautstraße). Hier findet ihr die Beschreibung zum Ort: https://kiezraum.net/karte/

Hinweis: Wir bitten Euch, vor der Veranstaltung einen Schnelltest zu machen. Wir haben auch kostenlose Tests vor Ort, die ihr nutzen könnt.

Es wird bei der Saal-Kundgebung kurze Beiträge von Akteur*innen geben, die mit dem Thema Streikrecht zu tun haben. In mehreren thematischen Blöcken wird es u.a. um die rechtliche Situation der Einschränkung des Streikrechts, den Kampf um das Streikrecht in der Praxis, um Soziale Bewegungen und Streiks und um internationale Einschränkungen im Streikrecht gehen.

Die Referent*innen sind:

Eingeschränktes Streikrecht und rechtliche Situation

– Benedikt Hopmann (Rechtsanwalt von Gorillas-Beschäftigten)
– David-Sebastian Schumann (Ver.di Gewerkschaftssekretär und Bundesvorstand der VDJ)
– Martin Bechert (Rechtsanwalt von Gorillas-Beschäftigten)

Debatten um Ausweitung des Streikrechts
– Lucy Redler (Autorin von Politischer Streik in Deutschland nach 1945)
– Dirk Linder (IG Metall Koordination Siemens International)
– Florian Wilde (Referent Gewerkschaftliche Erneuerung, Rosa-Luxemburg-Stiftung)
– Stadtteilgruppe Hände Weg von Wedding

Kampf ums Streikrecht in der Praxis
– Fernando Bolaños (Gorillas Workers Collective)
– Christoph Wälz (AG für ein umfassendes Streikrecht in der GEW Berlin)
– Jim Funke-Kaiser (Junge GEW Berlin)

Soziale Bewegungen und Streiks
– Gisela Notz (Autorin und Historikerin)
– Judith Solty (Referentin für feministische Politik für die Fraktion
Die LINKE und Aktivistin beim Frauenstreik)
– Annika Cory (Ver.di Betriebsgruppe Botanischer Garten)

Internationale Einschränkungen im Streikrecht
– Haydar Deniz (Eğitim Sen/Lehrergewerkschaft Türkei)
– Marta Rozmysłowicz (Inicjatywa Pracownicza/Basisgewerkschaft Polen)

Moderation: Bärbel Schönafinger (labournet.tv.)

Aufruf Saalkundgebung: Streikrecht ist Menschenrecht


Die Bundesrepublik Deutschland hat eines der rückständigsten und restriktivsten Streikrechte in Europa. Am Tag der Menschenrechte wollen wir darauf aufmerksam machen und unser elementares und soziales Menschenrecht auf Streik einfordern. Arbeitsniederlegungen werden in der deutschen herrschenden Rechtsprechung als illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem Tarifvertrag abbilden lassen. Spontane Streiks und Streiks für politische Forderungen werden somit hierzulande kriminalisiert. Der Jurist Hans Carl Nipperdey, der das nationalsozialistische Arbeitsrecht mitverfasste, lieferte 1953 die rechtliche Begründung für das Verbot des politischen und verbandsfreien Streiks. Bei Streiks, die laut dem herrschenden Rechtsverständnis als rechtswidrig eingestuft werden, können unsere Gewerkschaften auf Schadensersatz verklagt werden und damit ist ihre Existenz bedroht.

Das Streikrecht ist ein Menschenrecht und es muss umfassend sein. Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben der Beschäftigten unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht in Deutschland wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden. Auch Beamt*innen darf das Streikrecht nicht verwehrt werden.

Besonders in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit befristeten Verträgen legt das deutsche Streikrecht den Beschäftigen Steine in den Weg bei ihrem Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. Monatelang kämpften die Rider des Lieferdienstes Gorillas für bessere Arbeitsbedingungen und streikten. Da die Arbeitsniederlegungen spontan waren, galt der Ausstand als „wilder Streik“. Gorillas sprach fristlose Kündigungen gegen zahlreiche Beschäftigte aus. Anfang 2023 stehen dazu weitere Prozesse gegen die Kündigungen an.

Wir setzen uns für ein umfassendes Streikrecht im Sinne von Artikel 6 der europäischen Sozialcharta und dem Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation ein. Der Bundestag stimmte schon vor Jahrzehnten diesen internationalen Verträgen zu. Ein pauschales Verbot des Beamtenstreiks, des verbandslosen Streiks und die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele sind mit den Vorgaben des Völkerrechts unvereinbar. Unsere Gewerkschaften forderten bisher vergeblich die Beachtung dieser Verträge durch die Rechtsprechung. Streikrechte sind elementare und soziale Menschenrechte, die von uns als Gewerkschaftsbewegung erkämpft werden müssen!

Mit unserer Kampagne wollen wir den Kampf für ein umfassendes Streikrecht stärken und uns als Aktive aus den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen zu diesem Thema vernetzen. Am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, laden wir ein zu einer Saal-Kundgebung. Es wird kurze Beiträge von Akteur*innen geben, die über die Einschränkungen im Streikrecht informieren und die von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten. Auch die Streikrechtsverletzungen international sollen thematisiert werden. Es wird die Möglichkeit für einen Austausch und ein Kennenlernen geben, von Akteur*innen, die in Berlin sind und zu dieser Thematik arbeiten.

Saal-Kundgebung | 10.12. | 18 Uhr | Kiezraum auf dem Dragonerareal | Mehringdamm (hinter dem Finanzamt, Einmündung der Obentrautstraße) | 10963 Berlin

Statement: Streikrecht ist Menschenrecht!

Die Bundesrepublik Deutschland hat eines der rückständigsten und restriktivsten Streikrechte in Europa. Arbeitsniederlegungen werden in der deutschen herrschenden Rechtsprechung als illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem Tarifvertrag abbilden lassen. Spontane Streiks und Streiks für politische Forderungen werden somit hierzulande kriminalisiert.

Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben von uns unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen, darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden. Auch Beamt*innen darf das Streikrecht nicht verwehrt werden.

Wir setzen uns für ein umfassendes Streikrecht im Sinne von Artikel 6 der europäischen Sozialcharta und dem Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation ein. Der Bundestag stimmte schon vor Jahrzehnten diesen internationalen Verträgen zu. Ein pauschales Verbot des Beamtenstreiks, des verbandslosen Streiks und die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele, sind mit den Vorgaben des Völkerrechts unvereinbar. Unsere Gewerkschaften forderten bisher vergeblich die Beachtung dieser Verträge durch die Rechtsprechung. Streikrechte sind elementare und soziale Menschenrechte, die von uns erkämpft werden müssen!

Als Kampagne wollen wir unser elementares und soziales Menschenrecht auf Streik einfordern, die Diskussionen über das Streikrecht in den Gewerkschaften neu eröffnen und uns als Aktive aus den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen zu diesem Thema vernetzen. Mach mit

Kontaktiert uns unter: streikrecht@riseup.net